Helfer mit Herz Hable – Haushaltsnahe Dienstleistungen
Haushilfe & Reinigung
Wäschepflege
Erledigung von Einkäufen
Begleitung bei Arztbesuchen
Gartenarbeiten
Helfer mit Herz Hable – Haushaltsnahe Dienstleistungen
Haushilfe & Reinigung
Wäschepflege
Erledigung von Einkäufen
Begleitung bei Arztbesuchen
Gartenarbeiten
Haushaltsnahe Dienstleistungen
für Römerstein, Grabenstetten, Hülben, Bad Urach, Münsingen und Teil-Orte
Unser Serviceangebot deckt eine breite Palette haushaltsnaher Dienstleistungen ab, die darauf ausgerichtet sind, Ihren Alltag einfacher und angenehmer zu gestalten. Unser Angebot richtet sich an Senioren mit allgemeinem Hilfebedarf und erkrankte Menschen als auch an Personen, die temporär Unterstützung aufgrund von Unfall, Operationen oder aus anderen Gründen benötigen. Von der grundlegenden Haushaltspflege bis zu spezialisierten Services bieten wir Lösungen an, die speziell auf Ihre Bedürfnisse und Lebenssituation zugeschnitten sind.
Mit uns eng verbundenen Partnerunternehmen bieten wir Ihnen auch Leistungen im Bereich der Gartenpflege und im Bereich Transport & Entsorgung. Wir sind in der Umgebung von für Römerstein, Grabenstetten, Hülben, Bad Urach, Münsingen und Teil-Orte für Sie da. So erhalten Sie alles aus einer Hand.
Unsere Leistungen
In folgenden Bereichen können wir Sie unterstützen:
- Wohnraumreinigung und Raumpflege
- Wäschepflege
- Erledigung von Einkäufen und Besorgungen
- Begleitung bei Behördengängen oder Arztbesuchen
- Soziale Begleitung im Alltag (Spaziergänge, Gespräche)
- Gartenarbeiten
Wir verstehen, dass jeder Haushalt einzigartig ist. Daher beginnen wir unsere Zusammenarbeit mit einem persönlichen Gespräch.
Verwendung des Entlastungsbeitrags
Pflegebedürftige Personen haben die Möglichkeit, monatlich einen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro von ihrer Pflegekasse zu erhalten.
Diese finanzielle Unterstützung ist ein Teil der Leistungen aus der privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung und kann für haushaltsnahe Dienstleistungen verwendet werden.
Um diesen Betrag in Anspruch nehmen zu können, müssen jedoch bestimmte Kriterien erfüllt sein. Mehr dazu erfahren Sie im nachfolgenden Teil.
Was ist der Entlastungsbetrag und wie können Sie ihn nutzen
Pflegebedürftige Personen in Deutschland können einen Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich 125 Euro nutzen. Dieser Betrag ist speziell dafür gedacht, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Alltagsbewältigung zu unterstützen. Dies kann sich auf Menschen höheren Alters mit Unterstützungsbedarf, Erkrankte und Menschen mit körperlicher Einschränkung oder Menschen mit Demenz beziehen.
- Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrages ist ein anerkannter Pflegegrad 1 oder höher.
- Die Wahl eines zertifizierten und anerkannten Dienstleisters ist erforderlich.
Der Betrag kann für eine Vielzahl von Leistungen eingesetzt werden, darunter Tages- und Nachtpflege, ambulante Pflegedienste und anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, zu diesen zählen beispielsweise:
- Betreuungsangebote und stundenweise Entlastung
- Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben wie Reinigung, Einkaufen, oder Wäsche
- spezialisierte Betreuung für Menschen mit bestimmten Erkrankungen wie Demenz
- Unterstützung pflegender Angehöriger durch Beratung oder organisatorische Hilfestellungen
Die Leistungen sind gerade auch als Unterstützung in der häuslichen Pflege sinnvoll und können individuell auf die Bedürfnisse und Interessen der Pflegebedürftigen abgestimmt werden.
Interessant ist auch die Möglichkeit, bis zu 40% des Sachleistungsbudgets der Pflegeversicherung in den Entlastungsbetrag umzuwandeln, was besonders für Pflegebedürftige mit höheren Pflegegraden relevant sein kann, da es ihnen erlaubt, zusätzliche Unterstützungsleistungen zu finanzieren.
Der nicht genutzte Entlastungsbetrag kann angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. Dies bietet Flexibilität in der Verwendung und ermöglicht eine kontinuierliche Unterstützung und Planung über einen längeren Zeitraum.
Für genauere Informationen und Beratung, insbesondere zur Antragstellung und zu den spezifischen Voraussetzungen, können sich Betroffene an ihre Pflegekasse oder die regional für sie zuständige Pflegeberatung wenden.
Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an! Wir stehen Ihnen hier für weitere Informationen gerne zur Verfügung und helfen gerne weiter.